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Ordnung des Bettel- und Almosenwesens

Körperlich Behinderte und Kriegsinvalide waren im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit für ihren Lebensunterhalt oftmals auf Almosen angewiesen. Zusammen mit anderen Bettlern lagerten sie an Stadttoren und Kirchentüren, um Almosen zu erhalten.

Um die Bettelei in geordnete Bahnen zu lenken, erließen die Städte eigene Bettelordnungen. Nürnberg zog als aufstrebende Wirtschaftsmetropole zahlreiche Bettler an, so dass der Rat schon 1370 eine Almosenordnung erließ - die früheste in Deutschland.

Das Betteln musste genehmigt werden. Einheimische Bettler wurden bevorzugt; so versuchte man, Auswärtige fernzuhalten. Die Zulassung zum Betteln war anhand von Bettelzeichen nachzuweisen, die sichtbar zu tragen waren. In der Bettelordnung von 1518 erhielten Behinderte einen Sonderstatus: „Die nicht Krüppel, lahm oder blind sind, sollen an keinem Werktag … an der Bettelstatt müßig sitzen.“ Alle arbeitsfähigen Bettler durften an den Werktagen also nicht betteln.

Ab 1522 gelangte das Nürnberger Bettel- und Almosenwesen vollständig unter Kontrolle des Rates, der damit eine Art kommunale Fürsorgepflicht anerkannte. Das Betteln wurde verboten, dafür wurden Bedürftige nun vom Almosenamt unterstützt.

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Angewiesen auf Mildtätigkeit

Angewiesen auf MildtätigkeitEin Aussätziger bittet mit seinem Bettelstab am Siechkobel St. Peter um Almosen.

Die Aussätzigen, die in den vier Siechköbeln St. Jobst, St. Johannis, St. Leonhard und St. Peter lebten, waren auf die Mildtätigkeit der vorbeiziehendem Kaufleute und Reisenden angewiesen.

 

Die Nürnberger Bettelzeichen

Die Nürnberger BettelzeichenDie Nürnberger Bettelzeichen ermöglichten das legale Betteln oder die Teilnahme an verschiedenen Armenspeisungen, etwa bei derjenigen im Pilgerspital Heilig-Keuz, die alljährlich in der Karwoche stattfand.

Wie begehrt diese Abzeichen waren, macht der Ausruf „Heiligs Blechle“ deutlich, der ursprünglich auf das Ulmer Bettelzeichen gemünzt war.

 

Das Stadt- und das Landalmosenamt

Das Stadt- und das LandalmosenamtIm 1524 aufgelösten Augustinerkloster hatten das Stadt- und das Landalmosenamt ihren Sitz.

(Idealisierte Innenansicht der Augustinerkirche von Georg Christoph Wilder kurz vor ihrem Abriß 1816)

 

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