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Der Fall Wilhelmine B.

Die Nürnbergerin Wilhelmine B. verbrachte fünf Jahre in der Irrenanstalt Erlangen und wurde 1907 als gebessert entlassen.

Sie war 1902 nach einem Selbstmordversuch, bei dem sie auch ihre vier noch bei ihr lebenden minderjährigen Kinder mit umbringen wollte, in die psychiatrische Abteilung des Städtischen Krankenhauses Nürnberg eingewiesen worden. Die Diagnose lautete auf „hysterisches Irresein“. Sie wurde daraufhin als  unzurechnungsfähig erklärt und im September 1902 in die Irrenanstalt Erlangen verlegt.

Die Grenze zwischen einer Überforderung durch die Lebensumstände und einer klar diagnostizierbaren psychischen Erkrankung war im Falle Wilhelmine B. fließend.

Ihre Lebensgeschichte erklärt scheinbar vieles: Nach einer frühen Heirat bringt sie im Laufe der Jahre elf Kinder auf die Welt, von denen drei früh sterben. Ihr Mann, ein „Tüncher“, begeht nach jahrelangem chronischem Leiden an einer Bleivergiftung Selbstmord, wenig später auch ihre 14-jährige Tochter. Auch Wilhelmine B. versucht mehrmals sich das Leben zu nehmen, Geldmangel oder Überforderung nannte sie als Gründe.

Sie selbst unterlag starken Stimmungsschwankungen und litt nach Aufregung unter Anfällen mit anschließender Ohnmacht.

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Portraitaufnahme von Wilhelmine B.

Portraitaufnahme von Wilhelmine B.Portraitaufnahme von Wilhelmine B. im Alter von 45 Jahren.

(Fotografie 1905)

 

Unterbringung in der Erlanger Irrenanstalt

Unterbringung in der Erlanger IrrenanstaltEin Bettensaal in einer Frauenabteilung der Erlanger Irrenanstalt.

(Fotografie um 1900)

 

Hauswirtschaftliche Arbeiten als Arbeitstherapie

Hauswirtschaftliche Arbeiten als ArbeitstherapieNäh- und Bügelarbeiten im Außenbereich der Erlanger Irrenanstalt: Für Frauen kamen um die Jahrhundertwende nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Arbeitstherapie in Frage.

„Sehr fleißig und geschickt in Näharbeit“, vermerkt die Patientenakte über Wilhelmine B.

(Fotografie um 1900)

 

Heimatschein der Wilhelmine B.

Heimatschein der Wilhelmine B.Der Heimatschein war für Patienten der III. Klasse eine Art Versicherungsschein, da die Armenkasse der jeweiligen Gemeinde die Kosten für den Anstaltsaufenthalt übernehmen musste.

 

Austrittsbescheinigung für Wilhelmine B.

Austrittsbescheinigung für Wilhelmine B.Die Austrittsbescheinigung für Wilhelmine B. aus dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Nürnberg und „Entlassung“ in die Kreisirrenanstalt Erlangen.

Achtzig Prozent der Nürnberger Patienten in der Erlanger Irrenanstalt wurden aus der psychiatrischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses dorthin überwiesen.

 

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